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16.05.13 –
Rede im Bundestag
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Insgesamt ist der Gesetzentwurf weitestgehend unstrittig. Bei den vorgeschlagenen Änderungen am Güterkraftverkehrsgesetz, am Fahrpersonalgesetz, am Binnenschifffahrtsgesetz, am Fahrlehrergesetz, am Straßenverkehrsgesetz und am Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz handelt es sich um Klarstellungen - u.a. zur Einstufung von Elektrofahrrädern - und Anpassungen aufgrund europäischer und völkerrechtlicher Vorgaben. Diese finden wir richtig.
Die mit kurzfristiger Änderung durch die Koalition eingefügte Möglichkeit zum Erwerb der Grundqualifikation ohne Führerschein im Fahrlehrergesetzes ist aus grüner Sicht jedoch unausgegoren. Es erschließt sich uns nicht, warum es die Koalition ermöglichen will, dass die Prüfung über die Fahrzeugbeherrschung ohne Führerschein abgelegt werden kann. Damit macht man quasi den zweiten Schritt vor dem ersten. Es bleibt offen, was geschieht, wenn der Kandidat dann bei der entscheidenden Führerscheinprüfung durchfällt. Und wozu das Ganze, wenn die Betreffenden diesen Führerschein ohne Begleitung eines Fahrlehrers gar nicht nutzen können? Quereinsteiger haben schließlich bereits die Möglichkeit des beschleunigten Erwerbs der Grundqualifikation. Junge Fahrer können schon heute im Rahmen ihrer Ausbildung den sogenannten Eintrag 95 im Führerschein für die Grundqualifikation erwerben. Auf diese Fragen gibt es bisher auch unter Experten keine klaren Antworten. Wir werden jetzt also sehen müssen, wie und ob diese Änderung sich in der Realität auswirkt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Wirkung des Gesetzes nach der Einführung zu überprüfen.
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