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20.02.14 –
Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum sogenannten Highgrading von Fischfängen erklärt Valerie Wilms, Berichterstatterin für Fischerei:
Die industrielle Fischerei steht weiterhin im Verdacht, alles an Fisch aus dem Meer zu holen, was geht. Dazu gibt leider der Fall des Trawlers "Jan Maria" Anlass. Es bleibt zu hoffen, dass dies eine Ausnahme ist. Obwohl mit dem inoffiziellen Logbuch des Trawlers „Jan Maria“ belastbares Zeugenmaterial vorlag, kam das Fischfangunternehmen Parlevliet en van der Plas Ende 2013 mit relativ geringem Bußgeld von dem Vorwurf frei, Fischfänge aufgewertet zu haben. Damit ist klar, dass selbst schärfste Vorschriften wenig bringen, solange die Kontrolle nicht funktioniert. Nur über häufigere Kontrollen durch die Fischereiaufsicht kann das die Bundesregierung in den Griff bekommen.
Die Bundesregierung lässt aber die Öffentlichkeit im Unklaren, wie sie das Highgrading-Verbot besser kontrollieren möchte. Das geht aus de Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage hervor. Damit lässt sie zu, dass Hochseefischer hunderttausende Kilogramm bereits gefangenen Fisch wieder zurück ins Meer kippen und dadurch die Bestände weiter verkleinert werden.
Der Hochseetrawler „Jan Maria“ hat nach belegbaren Zeugenaussagen Fischfänge aufgewertet. Dabei wurden mehrere Millionen Kilogramm Speisefisch über Bord geworfen, um Platz für teureren Fisch zu machen oder um Fischfangquoten auszureizen. Der Vorwurf gegen den deutschen Hochseetrawler "Jan Maria" konnte nicht ausgeräumt werden. Die Überlebenschancen von Fischfang-Rückwürfen sind äußerst gering. Erst im Frühjahr 2013 hatte man sich im Rahmen der EU-Fischerei-Reform auf Vorschriften für nachhaltigere Fangmethoden geeinigt. Seit 2009 ist die Aufwertung von Fischfängen in der Nordsee verboten.
(Pressemitteilung 20.02.2014)
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