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Folgen des Seeunfalls MSC Flaminia: Richtige Forderungen erhoben

Am 28. Februar hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung den Bericht zum in 2012 havarierten Containerschiff MSC FLAMINIA vorgelegt - und Schlussfolgerungen gezogen, die unseren Forderungen zu einem verbesserten EU-Nothafenkonzept sehr nahe kommen.

04.03.14 –

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU, Hamburg) hatte am 28. Februar dieses Jahres ihren Untersuchungsbericht zum Unfallhergang beim Containerschiff MSC FLAMINIA im Juli 2012 herausgegeben. Die Schlussfolgerungen decken sich mit meinen vor zwei Jahren geäußerten Statements in Presse und Parlament. Damals hatte ich die Forderung erhoben, dass dringend Lösungen gefunden werden müssen, die europäische Nothafen-Richtlinie deutlich verbindlicher zu gestalten:

„Havarierte Schiffe müssen grundsätzlich vom nächstgelegenen Nothafen aufgenommen werden. Doch wenn diese so schwach formuliert ist, dass sich kein europäisches Land daran halten muss, besteht dringender Änderungsbedarf. (...) Außerdem muss die Europäische Maritime Sicherheitsbehörde EMSA dringend neue Kompetenzen erhalten. Sie soll nicht länger nur zur Auswertung statistischer Daten und der Überwachung des Schiffsverkehrs zuständig sein, sondern echte Befugnisse bekommen im Sinne einer europäischen Küstenwache.“ (Pressemitteilung vom 05.09.12)

Ähnlich sieht das inzwischen die BSU. So bleibe die europäische Richtlinie „bezogen auf die Notwendigkeit, Schiffen die vor den europäischen Küsten auf Hilfe angewiesen sind, zu helfen, auf halber Strecke stehen.“ Außerdem hält sie fest:

„Die Tatsache, dass das Fehlen von verbindlichen Regeln für ein geordnetes Zusammenwirken der involvierten Küstenstaaten im Fall der MSC FLAMINIA - wenn überhaupt - nur einen sehr geringen Einfluss (...) hatte, ändert nichts daran, dass die bestehenden europarechtlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend sind, um nach der Havarie eines Schiffes die zügige Zuweisung des objektiv am besten geeigneten Notliegeplatzes bzw. Nothafens zu gewährleisten.“

Ich hatte damals noch ergänzt, dass die Europäische Maritime Sicherheitsbehörde EMSA in diesem Zusammenhang neue Kompetenzen erhalten muss, also echte Befugnisse im Sinne einer europäischen Küstenwache. So weit möchte die BSU zwar nicht gehen, erkennt jedoch an, dass „es zwar sehr wünschenswert, aber politisch innerhalb der EU kaum realistisch sein dürfte, eine so weitreichende Entscheidung wie die Zuweisung eines Notliegeplatzes in die Hände einer mit umfassenden Befugnissen ausgestatteten staatenübergreifenden Institution zu legen.“ Entsprechende Empfehlungen werden durch die BSU auch an die Europäische Kommission gegeben.

Die Folgen aus der Havarie werde ich weiter beobachten und parlamentarisch bewerten.

An Bord des Containerfrachters MSC FLAMINIA ereignete sich Anfang August 2012 eine starke Explosion mit mehreren Toten und einer schweren Havarie in Folge. Das Schiff befand sich auf dem Weg von den USA nach Belgien. Bis der havarierte Frachter jedoch einen sicheren Hafen anlaufen konnte, vergingen mehrere Monate.

Ironie des Schicksals: Die Odyssee des Schiffes nahm noch immer kein Ende. Der Frachter befindet mittlerweile auf dem Weg in eine Reparaturwerft.

 

Untersuchungsbericht BSU/Havarie MSC FLAMINIA

Kleine Anfrage MSC FLAMINIA (inkl. Antwort der Bundesregierung)

Kategorie

Antrag | Beiträge | Maritimes